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Home Zweiter Teil §7 Straßen- und Luftfahrtverkehr

Straßen- und Luftfahrtverkehr

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§ 7a      Straßen- und Luftverkehr - Straßenverkehrsordnung

  1. Die Verkehrsregeln auf dem Server sind and die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland angelehnt.

    Die wichtigsten Regelungen sind:
    • Rechtsfahrgebot: Es muss auf der rechten Straßenseite so weit rechts wie möglich gefahren werden.
    • Gegenseitige Rücksichtnahme
    • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 70km/h, außerorts 110km/h, auf Autobahnen ist sie nicht begrenzt
    • Alle Ampeln sind zu beachten.

    Strafe:
    - Führerschein-Strafpunkte (nach SAPD-Regelwerk)
    - Führerschein-Entzug (nach SAPD-Regelwerk)
    - > 10 Führerschein-Strafpunkte: Autom. Entzug des Scheines, 7 Tage Sperre



§ 7b      Straßen- und Luftverkehr - Flugzeuge, Hubschrauber

  1. Tiefflug ist verboten. Tiefflug ist, wenn die Flughöhe so niedrig ist, dass aus dem Fluggerät die Namen der am Boden befindlichen Personen zu lesen sind und umgekehrt.
    • Tiefflug ist nur mit Erlaubnis der Polizei gestattet oder
    • wenn es zur Ausführung der Fraktionstätigkeit erforderlich ist Polizei, Medics, Ordnungsamt, SAN News

    Strafe:
    Flugschein-Entzug, Flugschein- Sperre

  2. Das Landen auf ungekennzeichneten Flächen ist verboten.
    • Das Landen auf ungekennzeichneten Flächen ist nur mit Erlaubnis der Polizei gestattet oder
    • wenn es zur Ausführung der Fraktionstätigkeit erforderlich ist

    Strafe:
    Flugschein-Entzug, Flugschein- Sperre